Familiengrab
Familiengrabstätte – Ein Ort der Erinnerung für Generationen
Eine Familiengrabstätte bietet die Möglichkeit, über mehrere Generationen hinweg an einem gemeinsamen Ort beigesetzt zu werden. Sie steht für Zusammenhalt, Tradition und die Wertschätzung familiärer Verbundenheit über den Tod hinaus. Im Gegensatz zu Reihengräbern verfügen Familiengrabstätten in der Regel über eine längere Nutzungsdauer von meist 20 bis 30 Jahren, die je nach Friedhofssatzung verlängert werden kann. So bleibt der Platz dauerhaft im Besitz der Familie und kann über Generationen hinweg genutzt werden. In einer Familiengrabstätte dürfen in der Regel mehrere Angehörige – sowohl Särge als auch Urnen – beigesetzt werden. Wer dort bestattet werden darf, legt der Nutzungsberechtigte in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung fest. Familiengräber befinden sich häufig in besonders ruhigen oder repräsentativen Bereichen des Friedhofs und bieten Raum für eine individuelle Gestaltung, etwa durch eine gemeinsame Grabplatte, einen Familiennamenstein oder eine liebevoll bepflanzte Fläche.
Friedhöfe mit dieser Grabart:
Erdbestattungen:
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Friedhof Blumenstraße
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Blumenstraße
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter Tel: 0234 87900. 11/25 - Friedhof Bochum‑Dahlhausen| Galerie
Friedhof Bochum‑Dahlhausen
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Dahlhausen
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum-Eppendorf
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Eppendorf
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Gerthe
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Gerthe
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Grumme
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Grumme
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Hauptfriedhof Bochum
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Hauptfriedhof Bochum
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Hiltrop
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Hiltrop
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum-Höntrop
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Höntrop
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Hordel
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Hordel
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Langendreer
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Langendreer
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Riemke
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Riemke
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Stiepel
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Stiepel
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
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Friedhof Bochum‑Weitmar
- Friedhof Bochum-Querenburg| Galerie
Friedhof Bochum-Querenburg
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Querenburg
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
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Friedhof Bochum‑Werne
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Werne
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
Der Friedhofswärter zeigt Ihnen gerne die verfügbaren Grabstellen. Innerhalb dieser Auswahl können Sie die gewünschte Grabstelle selbst auswählen.
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Friedhof Bochum‑Wiemelhausen
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Wiemelhausen
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
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Ev. Friedhof Bochum‑Laer
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Ev. Friedhof Bochum‑Harpen
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Ev. Friedhof Bochum-Langendreer
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Ev. Friedhof Ümmingen
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Ev. Friedhof Bochum‑Linden
- Ev. Friedhof Bochum‑Weitmar
Ev. Friedhof Bochum‑Weitmar
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Friedhof Weitmar
Eine Familiengrabstätte, auch Gruft genannt, auf den Kommunalfriedhöfen der Stadt Bochum kann aus einem oder mehreren Plätzen bestehen und bietet Raum für eine oder mehrere Beisetzungen – sowohl für Särge als auch für Urnen. Das Nutzungsrecht gilt für 25 Jahre und kann bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Vorsorge erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht in der Regel die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern, sofern die Friedhofsverwaltung zustimmt.
Auf der Grabstätte darf ein Grabmal, Kissenstein oder stehendes Denkmal durch einen zugelassenen Steinmetz errichtet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Gestaltung der Grabstätte kann frei gewählt werden – beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder Bodendeckern.
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Ev. Friedhof Bochum-Engelsburg-Goldhamme
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Ev. Friedhof Bochum‑Stiepel
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Kath. Friedhof Bochum-Linden
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Kath. Propsteifriedhof Bochum-Wattenscheid
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Kath. Friedhof St. Franziskus Bochum-Weitmar
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Kath. Friedhof St. Maria-Magdalena Bochum-Höntrop
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Ev. Friedhof Bochum-Engelsburg-Goldhamme
Feuerbestattungen:
- Friedhof Blumenstraße| Galerie | Feld: L1
Friedhof Blumenstraße
- Friedhof Bochum‑Dahlhausen| Galerie | Feld: 22
Friedhof Bochum‑Dahlhausen
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Friedhof Bochum-Eppendorf
- Friedhof Bochum‑Gerthe| Galerie | Feld: 14
Friedhof Bochum‑Gerthe
- Friedhof Bochum‑Grumme| Galerie | Feld: 26/28
Friedhof Bochum‑Grumme
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Hauptfriedhof Bochum
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Friedhof Bochum‑Hiltrop
- Friedhof Bochum-Höntrop| Galerie | Feld: KBU/KBU1
Friedhof Bochum-Höntrop
- Friedhof Bochum‑Hordel| Galerie | Feld: 20U
Friedhof Bochum‑Hordel
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Friedhof Bochum‑Langendreer
- Friedhof Bochum‑Riemke| Galerie | Feld: 1
Friedhof Bochum‑Riemke
- Friedhof Bochum‑Stiepel| Galerie | Feld: 3/6
Friedhof Bochum‑Stiepel
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Friedhof Bochum‑Weitmar
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Friedhof Bochum-Querenburg
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Friedhof Bochum‑Werne
- Friedhof Bochum‑Wiemelhausen| Galerie | Feld: H1
Friedhof Bochum‑Wiemelhausen
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Ev. Friedhof Bochum‑Laer
- Ev. Friedhof Bochum‑Harpen| Galerie
Ev. Friedhof Bochum‑Harpen
Familiengrabstätte für Sargbestattungen Ev. Friedhof Bochum-Harpen
Auf dem Evangelischen Friedhof Bochum-Harpen stehen Familiengräber mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren zur Verfügung. In jeder Grabstelle kann ein Sarg sowie bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass Urnenbeisetzungen erst nach der Sargbeisetzung möglich sind. Nach einer erfolgten Urnenbeisetzung kann kein Sarg mehr beigesetzt werden.
Die Grabstellen können individuell bepflanzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Grabmal durch einen Steinmetzbetrieb setzen zu lassen.
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12/2025
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Ev. Friedhof Bochum-Langendreer
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Ev. Friedhof Bochum‑Linden
- Ev. Friedhof Bochum‑Weitmar
Ev. Friedhof Bochum‑Weitmar
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Ev. Friedhof Bochum-Engelsburg-Goldhamme
- Ev. Friedhof Bochum‑Stiepel
Ev. Friedhof Bochum‑Stiepel
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Ev. Friedhof Bochum‑Wattenscheid
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Kath. Friedhof Bochum-Linden
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Kath. Propsteifriedhof Bochum-Wattenscheid
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Kath. Friedhof St. Franziskus Bochum-Weitmar
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Kath. Friedhof St. Maria-Magdalena Bochum-Höntrop