Rasengräber mit Gestaltungsoption
Die Stadt Bochum bietet als Bestattungsform nun auch Rasengräber mit einer Gestaltungsmöglichkeit an.
Die neue Variante unterscheidet sich von den übrigen Rasengräbern dadurch, dass sich am Kopfende der Grabstätte eine eingefasste Fläche befindet. Sie ist mit robustem Material (z. B. Splitt) aufgefüllt und kann unmittelbar nach der Beisetzung individuell gestaltet werden. So dürfen auf ihr als Grabschmuck Schalen, Töpfe, Vasen oder auch Laternen aufgestellt werde. Eine Bepflanzung ist jedoch nicht gestaltet.
Das Gestaltungsfeld bietet aber Platz für einen liegenden oder stehenden Grabstein. Dieser darf maximal 40 Zentimeter tief, 50 Zentimeter breit sein. Ein stehendes Grabmal darf maximal 60 Zentimeter hoch sein. Bitte beachten Sie, dass das Setzen eines Grabsteines genehmigungspflichtig ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung beraten Sie hierzu gerne.
Selbstverständlich dürfen Sie die Gestaltungsfläche auch in ihrem ursprünglichen Zustand belassen. In jedem Fall gilt jedoch: Der Rasen des Gräberfeldes muss stets frei bleiben.
Wie bei den anderen Rasengräbern übernimmt die Friedhofsverwaltung die Rasenpflege während der 25-jährigen Ruhezeit. In den Einzelgräbern können Urne oder Sarg beigesetzt werden. Die Grabstätte legt die Stadt Bochum in Reihe an.
Der Kauf eine Rasengrabs mit Gestaltungsoption zur Vorsorge schon zu Lebzeiten ist nicht möglich, da die Grabstätte nur anlässlich eines aktuellen Sterbefalls vergeben wird. Weitere Bestattungen an dieser Stelle, eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb der Nutzungsrechte an der Grabstätte über die 25-jährige Ruhezeit hinaus sind ebenfalls nicht möglich.
Auf folgenden Friedhöfen wird die Grabart angeboten: