Im Trauerfall
Versicherungen
++ Abschluss vieler Verträge zu Lebzeiten - müssen geändert oder gekündigt werden
++ Regelungen bei der Bank
++ Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in Form von Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente
Wir haben eine Liste mit möglichen Institutionen aufgeführt, die wir bei Bedarf in Ihrem Namen über den Sterbefall informieren bzw. kündigen.
Versicherungen
- Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Risikolebensversicherungen
- Bausparverträge
Sonstige Versicherungen
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeugversicherung
- Gesetzliche und private Krankenversicherung
- Auslandsrückholversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Unfallversicherung BG (Auszahlung: tödlicher Arbeitsunfall oder tödlich verlaufende Berufskrankheit)
Versorgung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Witwen-/Waisenrente
- Beamtenversorgung
- Berufsgenossenschaft
- Schwerbeschädigtenausweis
Haus und Wohnung
- Mietvertrag
- Rundfunkgebühr/Fernsehen/GEZ (z. B. Unitymedia)
- Strom
- Gas
- Wasser
- Telefon
- Mobilfunk
- Internetanbieter
- Zeitungsabonnement
- Vereine
- Postnachsendeantrag
Interessenvereinigung
Mitgliedschaften
- Automobilclub
- Buchclub
- Vereine, Verbände
- Bibliothekenausweis
- Dauerlose (z. B. Fernsehlotterie)
Finanzen
- Aktienfonds
- Bank
- Bausparverträge
- Leasingverträge
- Sparbrief
- Sparbuch
Nachlassabwicklung
- Testament
- Testamentseröffnung
- Erbschein
- Ausschlagen der Erbschaft
- Anzeige an das Finanzamt
- Bankkonto