Digitaler Nachlass
Alle digital übermittelten und gespeicherten personenbezogenen Daten verbleiben nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Internetanbieter. Durch die Nutzung zahlreicher sozialer Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail, Messaging und Cloud-Dienste, das Einkaufen im Internet, das Tragen eines Fitnessarmbandes oder durch die Steuerung unseres Zuhauses über das Smartphone, hinterlassen wir überall unsere persönlichen Daten, bei z.T. kostenpflichtigen Diensten. Doch wie sieht das im Todesfall aus? Wird ein Gedenkstatus eingerichtet oder unser Profil gelöscht? Wer kümmert sich um die Löschung der Daten?
Tatsächlich ist es heutzutage sinnvoll, auch seinen digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln. Es ist ratsam, eine Person des Vertrauens als digitalen Nachlassverwalter mit allen Aufgaben rund um das digitale Erbe zu betrauen und eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern anzulegen, die an einem sicheren Ort ausgedruckt bzw. auf einem USB-Stick hinterlegt werden sollte. Zudem sollte man in einer Vollmacht, die „über den Tod hinaus“ gilt, detailliert festhalten, was mit den einzelnen Konten geschehen soll, welche Daten gelöscht werden sollen oder was mit den im Netz hinterlegten Daten geschehen soll.
Zudem sollten Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern anlegen, z. B. mit:
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E-Mail-Konten und Clouds
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persönlichen Blogs und Webseiten
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Kundenkonten bei...
o Sozialen Netzwerken & Messaging-Dienste o. Freundschafts- und Partnerbörsen
o Online-Kaufhäusern, Tauschbörsen und Auktionen -
o Online-Banking, Online-Bezahlsystemen und Aktiendepots
o Kommunikations- und Mobilitätsanbietern o. Foto-, Video- und Streaming-Diensten
o Prämiensystemen und Online-Spielen
o Apps, z. B. für Fitnessarmbänder,Smart-Home-Systeme etc.
o weiteren Plattformen z. B. Vereine, Freizeit, HandwerkerWeiterhin sind folgende Punkte zu bedenken:
• Legen Sie schriftlich fest, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll
• Verfassen Sie die Vollmacht handschriftlich, mit Datum und Unterschrift bzw. mit dem Hinweis, dass die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.
• Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie sie über den Aufbewahrungsort ihrer Liste/des Sticks mit den Passwörtern.• Informieren Sie auch Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
• Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts aktuell zu halten, also neue Accounts anzulegen oder abgemeldete Accounts zu löschen.
• Vertrauen Sie Ihre Passwörter in keinem Fall einem kommerziellen Anbieter an, und speichern Sie Ihre Passwörter keinesfalls auf Ihrem Rechner; auch Ihren Computer, Ihr Smartphone oder Tablet sollten Sie nicht an Firmen übergeben, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen könnten.